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Austrian Federation for Interdisciplinary Aesthetic Surgery
Österreichischer Verband für Interdisziplinäre Ästhetische Chirurgie

  • Für Patienten

Ohrmuschelkorrekturen

Was ist eine Otoplastik?
Das Anlegen abstehender Ohren oder Beseitigung von Ohrmuscheldeformitäten. Der häufigste Eingriff an der Ohrmuschel ist das Anlegen abstehender Ohren. Diese leichte Fehlbildung kann kombiniert sein mit Deformitäten der Ohrmuschel wie Schalenohr („cup ear“) eingerollter Ohrmuschelrand ("dogs ear"), Spitzohr ("Spock's ear") u.a.. Es gibt aber auch verschiedene Grade der Ohrmuschelmißbildungen, die von Mikrotie (zu kleiner Ohrmuschel) bis zur Anotie, dem Fehlen der Ohrmuschel, reichen. Bei letzteren ist eine Rekonstruktion der Ohrmuschel nötig, die in wenigen, hoch spezialisierten Zentren gemacht wird. Die folgenden Ausführungen betreffen das häufige Anlegen abstehender Ohren und Korrektur von Deformitäten. In der modernen Ohrmuschelchirurgie ist das Ziel, einen normalen Ohrwinkel zum Kopf von ca. 30° zu erreichen, zu stark angeklebte Ohren zu vermeiden, und auch eine natürliche Ohrform ohne Kantenbildung zu erreichen. Selbstverständlich muss der Eingang zum Gehörgang frei bleiben und soll nicht eingeengt werden. Voraussetzung für eine gutes Ergebnis ist die genaue Kenntnis der Anatomie und des biologischen Verhaltens des elastischen Ohrknorpels auf chirurgische Maßnahmen.

Wer ist in Österreich berechtigt, Ohrmuschelkorrekturen durchzuführen?
Nach dem Gesetz über ästhetische Operationen ("Schönheits-Operations-Gesetz") sind ab dem 1.1.2013 nur 2 Fachgruppen berechtigt, ästhetische Ohrenkorrekturen (Otoplastiken) durchzuführen: Unter den Organfächern sind es nur die Fachärzte/-innen für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde. Daneben ist es auch den Fachärzten/-ärztinnen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie gestattet. Allgemeinmediziner/innen dürfen es nur operieren, wenn sie persönlich die Berechtigung der ÖÄK bekommen haben, die sie nur bei Nachweis der entsprechenden Ausbildung und der Operationszahlen bekommen.

Ist das Anlegen abstehender Ohren auf Kosten der Krankenkassa möglich oder muss immer privat gezahlt werden?
Bei medizinisch indizierten Operationen ist meist die Operation im öffentlichen Krankenhaus über die Sozialversicherung oder privatärztlich auf Kosten einer Sonderklasseversicherung möglich. Bei der Korrektur abstehender Ohren und auch von höhergradigen Fehlbildungen der Ohrmuschel übernimmt die Krankenkasse bzw. der Spitalserhalter oder eine Sonderklasseversicherung die Kosten der Operation bei Kindern. Bei Erwachsenen ist das nicht allgemein so. Hier sollte im Einzelfall eine Bestätigung der Kostenübernahme vor der Operation eingeholt werden. Wenn es sich um eine rein ästhetische - sogenannte Schönheitsoperation - handelt muss sie komplett vom Patienten/-in gezahlt werden, d.h. sowohl der Krankenhausanteil als auch das Honorar für den Arzt. Dann ist auch kein Krankenstand möglich, sondern muss Urlaub genommen werden.

Wann ist eine Ohrenkorrektur medizinisch indiziert?
Nach den Erläuterungen zum ÄsthOpG 2013 fallen folgende Fälle von Otoplastiken nicht unter dieses Schönheits-Op-Gesetz weil sie medizinisch indiziert sind: Medizinisch-wissenschaftlich definierte angeborenen gravierende Missbildungen, Fehlbildungen oder Anomalien, sowie entstellende Missbildungen, Verletzungen oder Narbenbildung nach Unfällen, Tumoroperationen oder Brandverletzungen. Anlegen abstehender Ohren und Operation von Ohrmuscheldeformitäten (z.B. "Schalenohren"). Deshalb können abstehende Ohren auch weiterhin bei Kindern angelegt werden, obwohl an Kindern unter 16 Jahren generell alle Schönheitsoperationen im ÄsthOpG 2013 verboten sind.

Was geschieht beim Anlegen abstehender Ohren?
Es gibt unterschiedliche Techniken, um abstehende Ohren anzulegen. Teilweise hängt es von der Ursache des Abstehens ab, z.B. eine nicht ausgebildete Anthelixfalte oder zu hohe hintere Ohrmuschelwand oder ausgebliebene Rotation nach hinten, teilweise sind es persönliche Vorlieben oder erlernte Methoden, die angewandt werden. Allen gemeinsam ist die Formveränderung des elastischen Ohrmuschelknorpels, der das Stützgerüst ist. Nur im Bereich des Ohrläppchens fehlt der Knorpel, hier wird mit Entfernung überschüssiger Haut an der Rückseite gearbeitet. Der Ohrknorpel kann durch einen Hautschnitt hinter der Ohrmuschel oder an der Vorderseite im Bereich der Furche des Ohrmuschelrandes erreicht werden. Von rückwärts werden meist Naht- und/oder Schnitt-Techniken angewandt, wobei der Knorpel durch Nähte nach rückwärts gebogen wird. Durch Ritz- oder Feiltechniken an der Vorderseite des Knorpels der Anthelixfalte biegt sich dieser durch die Elastizität des Ohrknorpels von selbst nach rückwärts. Man braucht dann keine oder doch auch vereinzelte permanente Knorpelnähte. Manchmal wird das Ergebnis durch sich auflösende Nähte in der Heilungsphase abgesichert. Das knorpelfreie Ohrläppchen muss oft durch Hautentfernung an der Hinterseite und Nähte extra angelegt werden. Anschließend wird ein gepolsterter Ohrverband bds. für ca. 1 Woche angelegt. Hautnähte werden nach 1 Woche entfernt, wenn nicht selbst auflösende Nähte verwendet wurden. Anschließend soll noch ca. 6 Wochen lang ein Stirnband (Ohrenschützer) nachts getragen werden.

Ab welchem Alter kann man schon die Ohren anlegen lassen?
Man sollte bis zum 5. Geburtstag warten, dann haben die Ohren schon ca. 80% der Erwachsenengröße erreicht. Ideal ist der Eingriff im 6. Lebensjahr z.B. im Winter oder Frühjahr vor Schulbeginn. Dadurch können sie im Sommer wieder Schwimmen gehen und werden von den neuen Schulkameraden nicht gehänselt. Bei Erwachsenen oder größeren Kindern ist der Eingriff natürlich auch möglich.

Kann man eine Vollnarkose haben?
Der Eingriff wird bei Kindern immer in Vollnarkose gemacht. Ab 18 Jahren kann man es auch sehr gut in örtlicher Betäubung machen, da das Ohr sich komplett betäuben lässt. Zusätzlich gibt man ein Beruhigungs- und Schmerzmittel.

Welche Komplikationen oder Probleme können auftreten?
Wie bei jeder Operation können auch unerwartete Komplikationen oder Probleme auftauchen. Schmerzen sind eher gering, vor allem am Operationstag, wo sie mit leichten Schmerzmitteln beherrscht werden können. Ab dem nächsten Tag sollten keine Schmerzen mehr vorhanden sein, sonst ist es ein Zeichen, dass etwas nicht in Ordnung ist und der Operateur sollte verständigt werden. Es könnte der Verband zu straff sitzen, was nach längerer Zeit zu einer Druckstelle oder Druckschädigung der Haut, im schlimmsten Fall bis zur Nekrose - Geschwürsbildung führen könnte. Eine Infektion muss ausgeschlossen werden, da sie bis zur Zerstörung des Ohrknorpels führen könnte. Ein Bluterguß hinter dem Ohr oder in der Ohrmuschel kann ab punktiert oder drainiert werden. Sehr selten kann es zu einer überschüssigen Narbenwucherung hinter dem Ohr kommen, einer sogenannten Keloidbildung. Das sollte auch rechtzeitig dem Arzt gemeldet werden, da man es durch Einspritzen von Cortison und Druckverband in der Frühphase hintan halten kann. Nach Verwendung von permanenten Knorpelnähten kann es vereinzelt zum Abzeichnen der Nähte durch die Haut, manchmal mit Hautnekrose, Bildung eines Fadengranuloms oder Fadeneiterung kommen. Dann muss dieser Faden herausgenommen werden. Wenn es erst nach Monaten oder Jahren passiert, hat es meist keine Auswirkung mehr auf die Form der Ohrmuschel, da diese dann schon narbig fixiert ist. Wenn das Ziel, einer gleichmäßig angelegten Ohrmuschel nicht erreicht wurde, ist eine Korrekturoperation möglich.

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